Skelettalter bestimmen

Bestimmung und Berechnung der voraussichtlichen Körperendlänge
Das Knochenalter (Skelettalter) deckt sich normalerweise mit dem chronologischen Alter eines Kindes oder Jugendlichen. Bei Entwicklungsstörungen (z. B. Hoch- oder Kleinwuchs) kann das Knochenalter jedoch vom tatsächlichen (chronologischen) Alter abweichen.
Verfahren der Knochenalterbestimmung
Bei der Knochenalterbestimmung handelt es sich um ein objektives Verfahren, um den Entwicklungsstand und die spätere Erwachsenengröße eines Heranwachsenden zu bestimmen. In unserer Praxis wenden wir die aktuellste Version der Methode nach Tanner und Whitehouse (TW3) an. Dabei wird anhand einer Röntgenaufnahme der linken Hand ein computergestützter Vergleich mit einem großen Normalkollektiv durchgeführt. Das Verfahren kann ab einem Alter von ca. 5 Jahren eingesetzt werden.
Für die Analyse sind Angaben zum Geschlecht, zum aktuellen Alter und zur derzeitigen Körpergröße des Kindes erforderlich. Bei Mädchen ist zudem anzugeben, ob bereits die Regelblutung eingesetzt hat.
Die Auswertung der Röntgenaufnahme sowie die Bestimmung der prospektiven Endlänge nehmen etwas Zeit in Anspruch und erfolgen in der Regel nicht sofort. Die Benachrichtigung über das Endergebnis erfolgt jedoch in jedem Fall zeitnah.
Kosten und Abrechnung
Das Verfahren ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. Die Abrechnung dieser Wunschleistung – inklusive Röntgenbild, schriftlicher Auswertung und Befundbericht – erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 48,00 €. Private Krankenkassen (PKV) übernehmen die Kosten für diese Untersuchung üblicherweise anstandslos.